Das Schlichtungsverfahren -
Einfacher als angenommen
Das Verfahren beim Schiedsamt ist einfacher als man denkt. Es wird eingeleitet durch einen Antrag, der die Namen und die Anschriften der beteiligten Parteien sowie den Gegenstand der Verhandlung enthält. Er kann bei der Schiedsperson schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt. Bei Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- und Pachtverhältnissen über die Räume ist das Schiedsamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden.
Anders als bei Gericht werden die Betroffenen schon nach wenigen Tagen zur Verhandlung beim Schiedsamt geladen. Das Schiedsamt setzt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Die Schlichtungsverhandlung ist mündlich und nicht öffentlich. Beide Parteien habe die Gelegenheit, sich auszusprechen.
Wir Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der uns verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein. Wir richten nicht, wir versuchen zu schlichten. Sind sich die beteiligten Parteien einig, wird ein Vergleich aufgesetzt, der von beiden Parteien unterschrieben wird.
Anträge oder Anfragen richten Sie bitte an eine der folgenden Personen:
Schiedsmann
Winfried Hucke
Homberger Weg 3
34323 Malsfeld- Dagobertshausen
Telefon: 05661 9296435
Handy: 0163 3927643
schiedsamt.malsfeld@t-online.de
Stellvertretender Schiedsmann
Reinhold Hocke
Parkstraße 3
34323 Malsfeld- Mosheim
Telefon: 05662 9469967