Gemeinde Malsfeld
Gemeinde Malsfeld

Interkommunales Ordnungsamt

Am 01. Juli 2014 nahm das gemeinsame Ordnungsamt der Städte Melsungen, Felsberg und Spangenberg sowie der Gemeinden Malsfeld und Morschen seine Arbeit auf. Den Artikel der HNA, Melsunger Allgemeine finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

 

Federführend ist die Stadt Melsungen. Hier finden Sie das Onlineportal der Stadt Melsungen zur Antragstellung per Internet. Weitere Antragsvordrucke sollen folgen.

Hier finden Sie den Informationsflyer zum gemeinsamen Ordnungsamt als pdf:

Die Geschäftsverteilung und Ansprechpartner(innen) des gemeinsamen Ordnungsamtes

Herr Frank Werner, 05661 708-170
frank.werner@melsungen.de

  • Amtsleitung
  • präventive und repressive Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Aufgaben der allgemeinen Ordnungsbehörde, soweit nachstehend keine anderen Zuständigkeiten aufgeführt sind
  • Bußgeldstelle für die den Mitgliedskommunen obliegenden Selbstverwaltungs- und Weisungsaufgaben

 

Frau Jennifer Bovel, 05661 708-190 (z.Zt. nicht im Dienst)
jennifer.bovel@melsungen.de

  • stellv. Amtsleitung (Vertretung: K. Wagner)
  • Straßenverkehrsbehörde (Vertretung: A. Wagner, 05661 708-190, anika.wagner@melsungen.de)

Frau Kathrin Sauerwald, 05661 708-173
kathrin.sauerwald@melsungen.de

Aufgaben nach:

  • der Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung (mit Ausnahme der bei den Mitgliedskommunen verbleibenden Aufgaben nach §§ 14, 15, 38 und 150 Abs. 2 GeWO)
  • dem Hessischen Gaststättengesetz
  • dem Hessischen Spielhallengesetz
  • dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz*
  • dem Hessischen Feiertagsgesetz
  • dem Hessischen Glücksspielgesetz
  • dem Hessischen Personenbeförderungsgesetz*
  • dem Sprengstoffgesetz

* soweit nicht der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises zuständige Behörde ist

 

Frau Kerstin Dietrich, 05661 708-171
kerstin.dietrich@melsungen.de

  • Ausnahmegenehmigungen
  • Erteilen von Sondernutzungserlaubnissen

 

Herr Markus Grziwa, 05661 708-172
markus.grziwa@melsungen.de

Überwachung ruhender und fließender Verkehr

 

 

Herr Thomas Hupfeld, 05661 708-176
thomas.hupfeld@melsungen.de

  • Überwachung ruhender und fließender Verkehr 

 

 Sammelmail:
ordnungspolizei@melsungen.de

Feststellen, ahnden und anzeigen von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Straßenreinigung und des Winterdienstes.

 

HNA vom  01.04.2014

Gemeinde Malsfeld

Lindenstraße 1

34323 Malsfeld

Tel.: 05661 500270

info@malsfeld.eu

Bürgerbüro

05661 500274

05661 500281

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo -Fr 8:00 -12:00 Uhr

Do.  13:30 – 18:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Mo - Fr 8:00 – 12:00 Uhr

Mo+Mi 13:30 –15:00 Uhr

Do       13:30– 18:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

 

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