Festsetzung der Entgelte
Von den Nutzern der Hochlandhalle im OT Ostheim und der Fuldatalhalle im OT Malsfeld werden
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Entgelte erhoben:
1. Sportlicher Übungs- und Trainingsbetrieb sowie offizielle Serienspiele und
Wettkämpfe der Malsfelder Sportvereine, Schulsportunterricht der
Grundschule Malsfeld frei
2. Veranstaltungen der Gemeinde Malsfeld frei
3. Sportliche Veranstaltungen von Kindern und Jugendlichen,
die nicht unter 1. fallen (z.B. (interne Turniere mit Verkauf) frei
4. Kulturelle, soziale, kirchliche und sonstige Veranstaltungen der örtlichen Vereine, frei
Verbände und Initiativen
5. Sportliche Veranstaltungen von Senioren, die nicht unter 1. fallen
(interne Turniere mit Verkauf)
a) ohne Eintrittsgeld 120,00 €/Veranstaltungstag
b) mit Eintrittsgeld 240,00 €/Veranstaltungstag
6. Sonstige Veranstaltungen der örtlichen Vereine, von ortsansässigen Unter-
nehmen oder sonstiger privater Nutzern, Verbände und Initiativen mit
kommerziellen Charakter, die nicht unter 4. fallen
a) ohne Eintrittsgeld 250,00 €/Veranstaltungstag
b) mit Eintrittsgeld 500,00 €/Veranstaltungstag
7. Veranstaltungen ortsansässiger Unternehmen oder sonstiger privater Nutzer
a) ohne Eintrittsgeld 250,00 € /Veranstaltungstag
b) mit Eintrittsgeld 500,00 €/Veranstaltungstag
8. Veranstaltungen Auswärtiger 7.1 600,00
€/Veranstaltungstag
7.2 30,00 €/Belegungseinheit
(90 Minuten)
9. Sonstige Kursangebote
a) örtliche Vereine, Anbieter 30,00 €/Belegungseinheit
(90 Minuten)
b) auswärtige Vereine, Anbieter 60,00 €/Belegungseinheit
(90 Minuten)
10. Reinigungs- und Aufsichtsgebühren
Für die unter Nr. 3 bis Nr. 7.1 aufgeführten Veranstaltungen sind die Halle,
Nebenräume und sanitären Einrichtungen nach Beendigung der Nutzung
gereinigt zu übergeben. Durch die Gemeinde erfolgt bei Bedarf eine End-
reinigung des Hallenbodens. Hierfür ist ein Entgelt zu entrichten in Höhe von 70,00 € (gesamte Halle)
Bei Veranstaltungen nach Nr. 3 bis 7.1 fällt außerdem folgendes Entgelt an:
Übergabe und Abnahme der Halle 30,00 €
Erforderliche Nachreinigung von Nebenräumen und sanitären Einrichtungen
nach Zeitaufwand 25,00 €/Stunde
11. Schlussbestimmungen
a) Die Nutzung der Halle in Malsfeld schließt die Inanspruchnahme der Küche
sowie die Bereitstellung der vorhandenen Tische und Stühle ein
b) In dem Benutzungsentgelt sind die Aufwendungen für Wasser, Abwasser und
Heizung enthalten.
Im Einzelfall, wie z.B. einer Kirmes, sind die tatsächlichen Aufwendungen für Wasser,
Abwasser und Heizung zu entrichten.
c) Stromkosten bei Veranstaltungen nach Nr. 4 bis 7.1 sind nach Verbrauch
zu entrichten 0,30 €/kWh
d) Für die Bereitstellung, den Auf- und Abbau und den Transport der gemeindlichen
Bühne wird seitens der Gemeinde eine Person als Aufsicht abgestellt. Auf- und
Abbau der Bühne, Aufladen zum Transport, Abladen am Veranstaltungsort,
Einlagern nach der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbau der Bühne erfolgt
durch den Veranstalter.
Für Fahrzeug und Personalkosten (Aufsicht) wird eine Pauschale erhoben
in Höhe von 100,00 €
e) Festgestellte Sachschäden sind der Gemeinde Malsfeld durch den Veranstalter
zu erstatten.
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Malsfeld, den 25.09.2014
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Malsfeld
gez. Vaupel
Bürgermeister