Gemeinde Malsfeld
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Hundesteuer

Hundesteuer:

   

Preise:

Die Steuer beträgt jährlich: für den ersten Hund

 

60,00 €

                                         für den zweiten Hund

 

70,00 €

                                         für jeden weiteren Hund

 

80,00 €

                                         für einen gefährlichen Hund

 

614,00 €

 

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.

Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen.

 

Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für

a) Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden

 

b) Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind

 

c) Hunde mit Jagdprüfung

 

d) Hunde, die von Ihren Halterinnen oder Haltern aus dem Tierheim Beuern erworben werden, auf die Dauer eines Jahres ab Beginn der Steuerpflicht. Ab dem zweiten Jahr beträgt für Hunde aus dem Tierheim Beuern die Hundesteuer einheitlich 60,00 € jährlich.

Gemeinde Malsfeld

Lindenstraße 1

34323 Malsfeld

Tel.: 05661 500270

info@malsfeld.eu

Bürgerbüro

05661 500274

05661 500281

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Mo -Fr 8:00 -12:00 Uhr

Do.  13:30 – 18:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

 

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sowie nach Terminvereinbarung

 

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