Hundesteuer: |
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Preise: |
Die Steuer beträgt jährlich: für den ersten Hund |
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60,00 € |
für den zweiten Hund |
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70,00 € |
für jeden weiteren Hund |
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80,00 € |
für einen gefährlichen Hund |
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614,00 € |
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen.
Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für
a) Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden
b) Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
c) Hunde mit Jagdprüfung
d) Hunde, die von Ihren Halterinnen oder Haltern aus dem Tierheim Beuern erworben werden, auf die Dauer eines Jahres ab Beginn der Steuerpflicht. Ab dem zweiten Jahr beträgt für Hunde aus dem Tierheim Beuern die Hundesteuer einheitlich 60,00 € jährlich.