I. Nachtrag
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen in der Gemeinde Malsfeld
Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 18 Abs. 2 des Hessischen Straßengesetzes in der Fassung vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld am 30.03.2017 folgenden
I. Nachtrag zur Sondernutzungsgebührensatzung vom 05.09.2013 beschlossen:
§ 1
Gebührenfreie Sondernutzungen
In § 6 Ziff. 4. wird das Wort „Gemeindegebiet“ ersetzt durch die Worte „Gebiet des gemeinsamen Ordnungsamtsbezirks“.
§ 2
Inkrafttreten
Der I. Nachtrag zur Sondernutzungsgebührensatzung tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Malsfeld, den 30.03.2017
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Malsfeld
Vaupel, Bürgermeister
Bereitgestellt unter www.malsfeld.eu am: 11.04.2017