Gemeinde Malsfeld
Gemeinde Malsfeld

I. Nachtrag

der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen in der Gemeinde Malsfeld

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Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 18 Abs. 2 des Hessischen Straßengesetzes in der Fassung vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld am 30.03.2017 folgenden

I. Nachtrag zur Sondernutzungsgebührensatzung vom 05.09.2013 beschlossen:

 

 

§ 1
Gebührenfreie Sondernutzungen

 

In § 6 Ziff. 4. wird das Wort „Gemeindegebiet“ ersetzt durch die Worte „Gebiet des gemeinsamen Ordnungsamtsbezirks“.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Der I. Nachtrag zur Sondernutzungsgebührensatzung tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 

 

Malsfeld, den 30.03.2017

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Malsfeld
 

 

 

 

Vaupel, Bürgermeister

 

 

Bereitgestellt unter www.malsfeld.eu am: 11.04.2017

 

 

Gemeinde Malsfeld

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