Ab sofort müssen beim Betreten des Rathauses Nachweise der 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) vorgezeigt werden. Der negative Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Vor Ihrem Besuch im Rathaus überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail geklärt werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, bitten wir Sie vor dem Besuch des Rathauses einen Termin zu vereinbaren.
Beim Betreten des Rathauses ist weiterhin eine FFP2 Maske oder eine medizinische Maske zwingend notwendig! Zudem bitten wir Sie, sich die Hände im Eingangsbereich zu desinfizieren.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Malsfeld
Ansprechpartner: Öffnungszeiten:
Ulrike Schöpp Montag-Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
05661 5002-74 Donnerstag: 13.30 – 18.00 Uhr
buergerbuero@malsfeld.eu oder nach Vereinbarung
Michael Gießler
05661 5002-81
Zuständigkeiten:
- Beantragung von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen
- Beantragung von Kinderreisepässen
- Beantragung von Reisepässen und vorläufigen Reisepässen
- Polizeiliches Führungszeugniss
- Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung
- Abmeldung einer auswärtigen Nebenwohnung oder Hauptwohnung
- Ausgabe Anträge Finanzamt (Einkommensteuererklärung und Anlagen)
- Ausgabe Erst- und Verschlimmerungsanträge Versorgungsamt
- Ausgabe von Sperrmüllkarten, Karten für den Recyclinghof und Abfallfibeln
- Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Fischereischeine Neuausstellung/ Verlängerung
- Fundbüro