Gemeinde Malsfeld
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Willkommen bei der Gemeinde Malsfeld

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind in Deutschland am 9. Juni 2024 dazu aufgerufen, ihre Stimme bei der Europawahl abzugeben. Erstmals in 2024 können auch die 16- und 17-jährigen EU-Bürgerinnen und -Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen. In das Europäische Parlament, das als einziges Organ der Europäischen Union direkt gewählt wird, werden 96 deutsche Europaabgeordnete für die Dauer von fünf Jahren entsendet.

 

Weitere Informationen zur Europawahl und zum Ablauf des Wahlvorgangs erhalten Sie auf der Webseite der Hessischen Staatskanzlei unter https://europawahl.hessen.de.

 

 

Als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben Sie die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen oder am Wahltag (09.06.2024) Ihr Wahllokal aufzusuchen.

 

Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Malsfeld eingetragen sein. Hierüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert, auf der Sie die notwendigen Informationen finden, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Malsfeld, Herrn Schnaudt (05661-5002-77) oder Herrn Gießler (05661-5002-81).

 

In dem Zeitraum zwischen Montag, 29.04.2024 bis Mittwoch, 05.06.2024 um 23:59 Uhr, (einschließlich Mittwoch vor der Wahl) besteht die Möglichkeit, dass Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen können. Nutzen Sie dafür den folgenden Link Onlinebeantragung Wahlschein

 

 

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