Gemeinde Malsfeld
Gemeinde Malsfeld

Dorfentwicklungsprogramm

Malsfeld wurde in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Der Gemeinde und auch privaten Antragstellenden stehen bis 2030 eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Mit der Anerkennung als Förderschwerpunkt ergibt sich die Chance den Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsstandort noch attraktiver zu gestalten.

 

Für die Bewerbung der Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm wurde ein Kommunales Entwicklungskonzept erstellt. In diesem Konzept erfahren Sie, welche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung geplant sind.

 

Dieses steht zum Download bereit:

Kommunales Entwicklungskonzept
240315_Bericht_KEK Malsfeld-1_15.03.24_f[...]
PDF-Dokument [4.0 MB]
Anhang 2, Kartendarstellung
240222_KEK Malsfeld_Anhang 2_Karten_fina[...]
PDF-Dokument [2.6 MB]

Information für private Fördervorhaben

Durch die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm haben auch private Grundstückseigentümer die Möglichkeit Förderungen für beispielsweise Sanierung oder Umnutzung zu beantragen.

 

Voraussetzung für eine Förderung

  • Das Objekt muss im Fördergebiet liegen oder ein Kulturdenkmal sein
  • Die Grundsätze des regionaltypischen Bauens sind zu beachten (die Broschüre steht unten zum Download bereit)

 

Förderkonditionen

Für jedes Vorhaben kann je Objekt ein Zuschuss in Höhe von 35% der förderfähigen Nettokosten gewährt werden.

 

Es gelten folgende Obergrenzen:

  • 45.000 € z.B. bei Wohnhaus, Nebengebäude, Scheune, Außenanlage
  • 60.000 € bei Kulturdenkmälern
  • 200.000 € für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden, z.B. Scheunen, bis zu drei Wohneinheiten

 

Verfahren

  • Anfrage an Architektin Frau Heger, 06695 911 960, bpb.heger@t-online.de
  • Vereinbarung Beratungsgespräch vor Ort mit Frau Heger. Die Beratung ist für den Antragsteller kostenfrei
  • Erstellung des Antrages zur Förderung
  • Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn dem Antragsteller der Zuwendungsbescheid vorliegt
  • Für weitere Hilfestellung des Antrages ist die Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises, Herr Koller, 05681 775 8044 oder Frau Uchtmann, 05681 775 8035 zuständig
Fördergebietsabgrenzung Beiseförth
241021_Beiseförth_Fördergebietsabgrenzun[...]
PDF-Dokument [225.4 KB]
Fördergebietsabgrenzung Dagobertshausen
241021_Dagobertshausen_Fördergebietsabgr[...]
PDF-Dokument [153.7 KB]
Fördergebietsabgrenzung Elfershausen
241021_Elfershausen_Fördergebietsabgrenz[...]
PDF-Dokument [175.0 KB]
Fördergebietsabgrenzung Malsfeld
241021_Malsfeld_Fördergebietsabgrenzung.[...]
PDF-Dokument [290.6 KB]
Fördergebietsabgrenzung Mosheim
241021_Mosheim_Fördergebietsabgrenzung.p[...]
PDF-Dokument [209.8 KB]
Fördergebietsabgrenzung Ostheim
241021_Ostheim_Fördergebietsabgrenzung.p[...]
PDF-Dokument [186.9 KB]
Fördergebietsabgrenzung Sipperhausen
241021_Sipperhausen_Fördergebietsabgrenz[...]
PDF-Dokument [128.1 KB]
Regionaltypisches Bauen in der Dorfentwicklung
grundsaetze-zum-regionaltypischen-bauen_[...]
PDF-Dokument [2.0 MB]
Bauen im Ortskern
broschuere_bauen_im_ortskern_bf.pdf
PDF-Dokument [6.1 MB]
Richtlinie der Dorfentwicklung
Richtllinie Dorfentwicklung.pdf
PDF-Dokument [532.2 KB]

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34323 Malsfeld

Tel.: 05661 500270

info@malsfeld.eu

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Öffnungszeiten Bürgerbüro

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sowie nach Terminvereinbarung

 

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