Malsfeld wurde in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Der Gemeinde und auch privaten Antragstellenden stehen bis 2030 eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Mit der Anerkennung als Förderschwerpunkt ergibt sich die Chance den Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsstandort noch attraktiver zu gestalten.
Für die Bewerbung der Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm wurde ein Kommunales Entwicklungskonzept erstellt. In diesem Konzept erfahren Sie, welche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung geplant sind.
Dieses steht zum Download bereit:
Durch die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm haben auch private Grundstückseigentümer die Möglichkeit Förderungen für beispielsweise Sanierung oder Umnutzung zu beantragen.
Voraussetzung für eine Förderung
Förderkonditionen
Für jedes Vorhaben kann je Objekt ein Zuschuss in Höhe von 35% der förderfähigen Nettokosten gewährt werden.
Es gelten folgende Obergrenzen:
Verfahren