| Amtliche Beglaubigungen | |
| Gebühr | 3,- € je Beglaubigung |
| Benötige Unterlagen |
Vorlage des Originaldokuments (Kopien werden vor Ort angefertigt)
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| Hinweis | Urkunden und Erb- sowie Immobilienangelegenheiten können grundsätzlich nicht durch die Gemeinde beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich an unser Ortsgericht. |
| Unterschriftsbeglaubigungen | |
| Gebühr | 6,- € je Beglaubigung |
| Benötigte Unterlagen | Persönliche Vorsprache zwecks Unterschriftsleistung vor Ort erforderlich |
| Hinweis | Unterschriftsleistungen bei Erb- sowie Immobilienangelegenheiten können grundsätzlich nicht beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich an unser Ortsgericht. |