Anmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung
| Gebühr | kostenfrei |
| Benötigte Unterlagen | Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments |
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Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters bzw. Hauseigentümers (insofern man nicht selbst eingetragener Haus- bzw. Wohnungseigentümer ist)
Bei unter 18 jährigen ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht notwendig. Bei Pflegebedürftigen- bzw. betreuten Personen ist ein Nachweis über die Betreuung in Form des Betreuerausweises mit Hinweis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich. |
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| Hinweise | Persönliche Vorsprache notwendig |
Abmeldung einer auswärtigen Nebenwohnung oder Hauptwohnung
| Gebühr | kostenfrei |
| Benötigte Unterlagen | Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments |
| Bei unter 18 jährigen ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht notwendig. Bei Pflegebedürftigen- bzw. betreuten Personen ist ein Nachweis über die Betreuung in Form des Betreuerausweises mit Hinweis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich. | |
| Hinweise | Persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erforderlich. |
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Die Abmeldung einer Hauptwohnung ist nur bei Wegzug ins Ausland notwendig. Die Abmeldung der bisherigen Wohnung, insofern der Umzug innerhalb Deutschlands stattfindet, erfolgt durch die neue Meldebehörde. |
| Gebühren | 10,- € |
| Benötigte Unterlagen | Ausweisung durch ein gültiges Ausweisdokument |
| Hinweis | Persönliche Vorsprache nötig |