ÄNDERUNG
der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten
der Gemeinde Malsfeld
Aufgrund von § 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG, in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022) in ihren derzeit gültigen Fassungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld in ihrer Sitzung am 19.12.2019 folgende Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Malsfeld beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Betreuungsgebühr je Kind und Monat in den Kindertageseinrichtungen „Pusteblume“ und „Schwalbennest“
Betreuungszeit |
1. Kind /€ |
2. Kind/€ |
jedes weitere Kind/€ |
|
|
|
|
bis zu vollendeten 2. Lebensjahr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
205,00 |
165,00 |
130,00 |
bis zu vollendeten 2. Lebensjahr von 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr |
235,00 |
185,00 |
155,00 |
bis zu vollendeten 2. Lebensjahr von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
255,00 |
210,00 |
175,00 |
bis zu vollendeten 2. Lebensjahr von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
265,00 |
215,00 |
185,00 |
Betreuungszeit |
1. Kind /€ |
2. Kind/€ |
jedes weitere Kind/€ |
vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
155,00 |
120,00 |
90,00 |
vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr von 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr |
180,00 |
150,00 |
115,00 |
vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
205,00 |
170,00 |
135,00 |
vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
210,00 |
175,00 |
140,00 |
Betreuungszeit |
1. Kind /€ |
2. Kind/€ |
jedes weitere Kind/€ |
vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schulantritt von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
204,00 |
156,00 |
126,00 |
vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schulantritt von 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr |
254,00 |
244,00 |
234,00 |
vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schulantritt von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
299,00 |
264,00 |
254,00 |
vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schulantritt von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
309,00 |
269,00 |
259,00 |
Betreuungsgebühr je Kind in der Astrid-Lindgren-Schule Malsfeld (Betreute Grundschule)
Betreuungszeit |
je Kind/€ |
ab Schulantritt dienstags-donnerstags außerhalb der Schulferien in Hessen 7:45 Uhr bis 14:45 Uhr ** |
gebührenfrei |
ab Schulantritt montags-freitags* 7:45 Uhr bis 14:45 Uhr |
90,00 |
ab Schulantritt montags-freitags* 7:00 Uhr bis 14:45 Uhr |
100,00 |
ab Schulantritt montags-freitags* 7:45 Uhr bis 16:30 Uhr |
120,00 |
ab Schulantritt montags-freitags* 7:45 Uhr bis 17:00 Uhr |
130 |
ab Schulantritt montags-freitags* 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
130 |
ab Schulantritt montags-freitags* 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
140 |
* nicht an gesetzlichen Feiertagen |
** ein befristeter Wechsel (z. B. nur für die Schulferien) in die gebührenpflichtigen Module ist nicht möglich.
Die geändert Betreuungsgebühr gilt bei Vollendung des Lebensalters jeweils ab dem nächsten Monat.
Das älteste Kind zählt bei Geschwisterermäßigung als Erstkind.
In § 2 werden folgende Absätze 2 und 3 neu eingefügt:
(2) Soweit das Land Hessen der Gemeinde Malsfeld jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung von Kostenbeiträgen Folgendes:
(3) Bei Gewährung der Kostenbefreiung und –ermäßigungen nach Abs. 2 und der gleichzeitigen Betreuung weiterer Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft) bis zu dem vollendeten dritten Lebensjahr entfällt die Regelung der Geschwisterermäßigung.
Artikel 2
Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Malsfeld wird hiermit ausgefertigt.
Malsfeld, den 19.12.2019
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Malsfeld
Vaupel, Bürgermeister
Bereitgestellt auf www.malsfeld.net am 20.12.2019